Erste Staatsprüfung
Dringende Empfehlung!
Bitte nutzen Sie unsere Sprechzeiten für eine persönliche Beratung zur ordnungsgemäßen Anmeldung Ihrer Ersten Staatsprüfung 2010 bzw. 2011.
Eine Zulassung zur Prüfung kann erst ausgesprochen werden, wenn die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen und alle fächerspezifischen Prüfungsabforderungen erfüllt sind. Erfahrungsgemäß unterlaufen hier häufig Fehler, sodass es zu Verzögerungen im individuellen Prüfungsablauf kommt.
Hinweise zur Struktur der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt
Prüfungsteile, Prüfungsanforderungen
In der Ersten Staatsprüfung sind die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das jeweilige Lehramt nachzuweisen. Die Prüfung bezieht sich auf die studierten Unterrichtsfächer, Fachrichtungen oder Lernbereiche und auf erziehungswissenschaftliche Studien.
Prüfungsleistungen
- Die schriftliche Hausarbeit dient der Festsstellung, ob der Prüfling das Thema selbstständig wissenschaftlich, gegebenenfalls künstlerisch, bearbeiten kann. Die Bearbeitungszeit der Hausarbeit beträgt vier Monate. Das Thema der schriftlichen Hausarbeit kann frühestens drei Semester vor Abschluss der Regelstudienzeit beantragt werden.
- Die Klausuren dienen der Feststellung, ob der Prüfling in der Lage ist, eine den Anforderungen des Prüfungsfaches entsprechende Aufgabe zu lösen. Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt jeweils vier Stunden.
In den Klausuren und den mündlichen Prüfungen sind die allgemeinen und die fächerspezifischen Prüfungsanforderungen zu berücksichtigen. Jedes Prüfungsfach ist in Teilgebiete gegliedert, die in Bereiche zusammengefasst sind. Zu jedem Teilgebiet können von der Hochschule Schwerpunkte vorgegeben werden. Die Teilgebiete und die Wahlmöglichkeiten der Prüflinge ergeben sich aus den fächerspezifischen Prüfungsanforderungen gemäß der Anlage der Lehramtsprüfungsordnung (LPO). - Die mündlichen Prüfungen dauern maximal 40 Minuten und werden von einem Prüfungsausschuss durchgeführt. Zur Durchführung der Prüfung werden durch das Landesinstitut für Lehrerbildung Prüferinnen und Prüfer aus dem Hochschulbereich berufen. Mit dem Vorsitz in Prüfungsausschüssen werden Personen aus dem Schulbereich beauftragt.
- In den Fächern Kunst, Musik und Sport sind zusätzlich fachpraktische Prüfungen abzulegen.
Einführung von lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen
Seit dem Wintersemester 2004/05 werden an der Universität Potsdam gestufte lehramtsbezogene Studiengänge erprobt. Mehr dazu erfahren Sie unter
Die lehramtsbezogenen Masterabschlüsse der Universität Potsdam werden vom Landesinstitut für Lehrerbildung auf Antrag einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg gleichgestellt.
Gleichstellung: Masterabschluss - Erste Staatsprüfung
Wichtiger Termin!
Die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge führt zu Veränderungen in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung kann von Studierenden der Universität Potsdam letztmalig zum 30.09.2011 beantragt werden.
Bachelor-Master -Abschlussverordnung


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