Zweite Staatsprüfung

Die Zweite Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ab. Sie wird vor dem Landesinstitut für Lehrerbildung abgelegt. Das Landesinstitut für Lehrerbildung bildet Prüfungsausschüsse, bestimmt Personen zur Erstellung der Gutachten für die schriftliche Hausarbeit, setzt Termine für die Prüfungen fest und erteilt Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Zweite Staatsprüfung.

 

Prüfungsteile

Die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg besteht aus

  • einer schriftlichen Hausarbeit,
  • zwei Unterrichtsproben und
  • einer mündlichen Prüfung, die in der Regel in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird.

 

Lehrämter im Land Brandenburg

Mit einer Zweiten Staatsprüfung kann im Land Brandenburg die Befähigung für eines der folgenden Lehrämter erworben werden:

  • Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt an beruflichen Schulen
  • Lehramt für Sonderpädagogik

 

letzte Änderung am 06.07.2009