Ergänzungsprüfung

Wer die Befähigung für ein Lehramt oder Lehreramt erworben hat, kann durch eine Ergänzungsprüfung die Befähigung für ein weiteres Lehramt oder Lehreramt nach Maßgabe des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes erreichen.

Zu einer Ergänzungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer sich im Schuldienst oder Schulaufsichtsdienst des Landes Brandenburg befindet oder an einer genehmigten Ersatzschule im Land Brandenburg tätig ist und die im Land Brandenburg geltenden laufbahnrechtlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung erfolgt durch ein Studium an einer Hochschule. An die Stelle dieser Studien kann eine gleichwertige Vorbereitung auf der Grundlage einer genehmigten Ausbildungsordnung an einer Einrichtung für Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung treten.


Hinweise:

  • Bitte wenden Sie sich vor Aufnahme eines Ergänzungsstudiums zur Klärung der Voraussetzungen an das Landesinstitut für Lehrerbildung.
  • Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS) vom 19.September 2005 (GVBl. II S. 495) sind für die Anerkennung und Durchführung von Ergänzungsprüfungen Gebühren zu erheben.

 

Referatsleiter: Personal / Prüfungen / Rechtsangelegenheiten
Herr Joongkyu Kim
Raum: C.1.OG.10
Tel. (0331) 2844 118

 

Mitarbeiterinnen:

Frau Gunhild Hummel
Raum: A.1.OG.04
Tel. (0331) 2844 113

E-Mail:gunhild.hummel@laleb.brandenburg.de

 

Frau Dr. Gabriele Jachmann
Raum: A.1.OG.02
Tel. (0331) 2844 116
Fax (0331) 2844 155

E-Mail:gabriele.jachmann@laleb.brandenburg.de


 

Ergänzungsstudium an der Universität Potsdam

Hinweise zu Ergänzungsstudien sind der Rahmenordnung der Universität Potsdam zu entnehmen:

Satzung der Universität Potsdam

Lehramtsbezogene Bachelor-Masterstudien können auf Antrag durch das Landesinstitut für Lehrerbildung als Ergänzungsprüfung anerkannt werden.

Informationen erhalten Sie im

Merkblatt: Ergänzungsprüfung (Anerkennung)


Ergänzungsprüfung auf der Grundlage eines Studiums an einer Einrichtung für Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung (z. B. WiB e. V.)

Die Zulassung zur Ergänzungsprüfung muss beim Landesinstitut für Lehrerbildung beantragt werden.

Dem Antrag auf Zulassung sind die erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet das Landesinstitut für Lehrerbildung. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Mit der Zulassung ist der Prüfling in die Prüfung eingetreten.

Formulare und weitere Informationen für die Antragstellung zur Zulassung für eine Ergänzungsprüfung erhalten Sie in der

Formularbox


letzte Änderung am 23.09.2009


Antragsunterlagen

Für das Anerkennungsverfahren sind alle erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form nachzuweisen.
Kopien müssen dem LaLeb amtlich beglaubigt vorgelegt werden.
Für die Beglaubigung durch Mitarbeiter/innen des LaLeb wird eine Mindestgebühr von 5 Euro, für die Erstellung einer Kopie (DIN-A4-Seite von 0,50 Euro, bzw. DIN-A3-Seite von 1 Euro) erhoben.



Sprechzeiten

Persönliche Beratung (Potsdam)
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr


Telefonische Beratung

Montag: 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr