Zulassungsverfahren zur Ersten Staatsprüfung
Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung setzt den Nachweis ordnungsgemäßer Hochschulstudien einschließlich schulpraktischer Studien voraus. Der Prüfling muss mindestens ein Semester, in der Regel das letzte Semester vor der Prüfung, an einer Hochschule des Landes Brandenburg studiert haben.
Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist schriftlich beim Landesinstitut für Lehrerbildung zu beantragen. Mit der Zulassung ist der Prüfling in die Prüfung eingetreten.
Dem Antrag auf Zulassung sind die erforderlichen Unterlagen vollständig beizufügen. Über den Antrag auf Zulassung entscheidet das Landesinstitut für Lehrerbildung. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Formulare und weitere Informationen
für die Antragstellung zur Zulassung für eine Erste Staatsprüfung erhalten Sie für das angestrebte Lehramt in der
Formularbox
Wichtiger Termin!
Die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge führt zu Veränderungen in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung kann von Studierenden der Universität Potsdam letztmalig zum 30.09.2011 beantragt werden.
Bachelor-Master -Abschlussverordnung


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