Anerkennungen und Feststellungen zu ausländischen Lehrerabschlüssenfungen
Die Anerkennung eines ausländischen Lehrerabschlusses als Erste Staatsprüfung oder als Zweite Staatsprüfung wird ausgesprochen, wenn die Ausbildung und die Prüfung den Anforderungen des jeweiligen Lehramtes im Land Brandenburg im Wesentlichen entsprechen. Für die Anerkennung von Prüfungen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, sind weitere Studien- und Prüfungsleistungen oder eine Erprobung im Unterricht oder eine ergänzende Ausbildung auch im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zu erbringen.
Die Geltung und Anerkennung von Lehrbefähigungen aus Ländern der europäischen Union richtet sich nach der EG-Lehramtsanerkennungsverordnung.
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS) vom 19.September 2005 (GVBl. II S. 495) sind für die Anerkennung von Lehrbefähigungen nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz Gebühren zu erheben.
Beratung / Kontakt
Herr Joongkyu Kim
Raum: C.1.OG.10
Tel. (0331) 2844 118
Sprechzeiten:
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hinweise zur Antragstellung
1. Bitte füllen Sie das Formblatt für die Antragstellung auf Anerkennung Ihrer ausländischen Lehrerausbildung im Land Brandenburg vollständig aus.
2. Bitte fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag in beglaubigter Kopie hinzu. Beachten Sie das Merkblatt!
3. Senden Sie bitte Ihre Antragsunterlagen vollständig an das
Landesinstitut für Lehrerbildung
z. Hd. Herrn Kim
Karl-Marx-Straße 33/34
14482 Potsdam
- Antragsunterlagen
( mit 41.5 KB)


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