Anerkennung und Feststellung inländischer Lehramtsprüfungen
Das Landesinstitut für Lehrerbildung trifft auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes und der entsprechenden Rechtverordnungen Entscheidungen über Anerkennungen, Feststellungen und Genehmigungen im Aufgabenbereich der Lehreraus- und Lehrerweiterbildung.
Das Landesinstitut für Lehrerbildung kann die Anerkennung einer inändischen Lehramtsprüfung aussprechen, wenn die Ausbildung und die Prüfung den Anforderungen des jeweiligen Lehramtes im Land Brandenburg im Wesentlichen entsprechen.
Auf Antrag kann das Landesinstitut für Lehrerbildung Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, für den Fall der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg anerkennen.
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS) vom 19.September 2005 (GVBl. II S. 495) sind für die Anerkennung von Lehrbefähigungen nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz Gebühren zu erheben.
Kontakt:
Frau Gunhild Hummel
Raum: A.1.OG.04
Tel. (0331) 2844 113
E-Mail: gunhild.hummel@laleb.brandenburg.de


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