Gleichstellung: Masterabschluss - Erste Staatsprüfung

Logo Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb)

 

Das Landesinstitut für Lehrerbildung trifft auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes und der entsprechenden Rechtverordnungen Entscheidungen über Anerkennungen, Feststellungen und Genehmigungen im Aufgabenbereich der Lehrerausbildung.

 

Seit dem Wintersemester 2004/05 werden an der Universität Potsdam konsekutive lehramtsbezogene Studiengänge erprobt. Mit der Einführung dieser Bachelor- und Masterstudiengänge ergeben sich Veränderungen in der Lehreraus- und Lehrerweiterbildung. Mehr erfahren Sie unter:

Universität Potsdam

Durch das Landesinstitut für Lehrerbildung erfolgt auf Antrag die Gleichstellung eines lehramtsbezogenen Master-Abschlusses mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Hierzu müssen die Antragstellerinnen oder Antragsteller das Bachelor-Zeugnis, das Master-Zeugnis und das jeweilige Diploma Supplement einreichen.

Das Ergebnis der Gleichstellung wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung schriftlich mitgeteilt (Gleichstellungsbescheinigung).

Bachelor-Master -Abschlussverordnung


Referatsleiter: Personal / Prüfungen / Rechtsangelegenheiten
Herr Joongkyu Kim
Raum: C.1.OG.10
Tel. (0331) 2844 118

 

Mitarbeiterinnen:

Frau Dr. Gabriele Jachmann
(Buchstaben A - M)
Raum: A.1.OG.02
Tel. (0331) 2844 116
Fax (0331) 2844 155

E-Mail: gabriele.jachmann@laleb.brandenburg.de

Frau Birgit Fritzlar
(Buchstaben N - Z)
Raum: A.1.OG.03
Tel. (0331) 2844 111
Fax (0331) 2844 155

E-Mail: birgit.fritzlar@laleb.brandenburg.de

Frau Gunhild Hummel
Raum: A.1.OG.04
Tel. (0331) 2844 113

E-Mail: gunhild.hummel@laleb.brandenburg.de


letzte Änderung am 23.09.2009


Wichtiger Hinweis:

Für die Gleichstellung der Bachelor-Master-Abschlüsse ist das jeweilige Bundesland zuständig, in dem der Hochschulabschluss erworben wurde. (Bildungshoheit der Länder)


Gleichstellungsantrag in Brandenburg

Dem formlosen Antrag auf Gleichstellung sind folgende beglaubigte Kopien beizufügen:

  • Bachelor-Zeugnis
  • Diploma Supplement (B.Ed)
  • Master-Zeugnis
  • Diploma Supplement (M.Ed.)

Beglaubigungen zur Antragsstellung

Für das Anerkennungsverfahren sind alle erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form nachzuweisen.
Kopien müssen dem LaLeb amtlich beglaubigt vorgelegt werden.
Für die Beglaubigung durch Mitarbeiter/innen des LaLeb wird eine Mindestgebühr von 5 Euro, für die Erstellung einer Kopie (DIN-A4-Seite von 0,50 Euro, bzw. DIN-A3-Seite von 1 Euro) erhoben.